Drohnen
Regeln für den Einsatz von Drohnen auf Malta
Formular für den sicheren Betrieb von Drohnen
Auf Malta gelten keine spezifischen Drohnengesetze, jedoch gibt die maltesische Flugsicherung bestimmte Regeln für den Einsatz von Drohnen vor. Planen Sie, eine Drohne während Ihres Aufenthaltes auf Malta, Gozo oder Comino einzusetzen, müssen Sie spätestens vier Wochen vor Anreise bei der maltesischen Flugsicherung eine Erlaubnis für die Nutzung einer Drohne einholen. Nutzen Sie hierfür das hier hinterlegte Formular . Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte an drones.aviation@transport.gov.mt senden. Die Gültigkeit der beträgt 6 Monate ab dem Datum der Genehmigung.
Erweiterte Einzelgenehmigungen
Wenn die Betriebsbedingungen oder Betriebsanforderungen aus der Selbstauskunft überschritten werden müssen, kann der Generaldirektor für Zivilluftfahrt von Fall zu Fall eine einmalige Genehmigung erteilen. Die Direktion für Zivilluftfahrt (CAD) verlangt, dass jeder Betreiber, der eine solche Genehmigung beantragt, eine Risikobewertung durchführt.
Checkliste für die Einreichung der Dokumente für die einmalige Genehmigung:
Der Nutzer der Drohne muss dem CAD mindestens 7 Arbeitstage vor dem Datum der Inbetriebnahme die folgende Dokumentation vorlegen:
Zunächst einen allgemeinen Überblick und den Umfang des geplanten Einsatzes mit Hilfe einer einfachen Darstellung des Gebiets (z.B. Google Maps) einschließlich der genauen Start- und Landepunkte (Breiten- und Längengrad) der Drohne innerhalb dieses Einsatzgebiets.
Weitere vorzulegende Informationen sind:
- Art der zu verwendenden Drohne (oder Drohnen)
- Vorlage technischer Daten oder eines Handbuchs mit Anweisungen für jede einzusetzende Drohne
- Vorlage von Flugsicherheitsprogrammen oder Betriebshandbüchern, die dem Betreiber vorliegen
- Vorlage etwaiger früherer Genehmigungen von einer anderen Zivilluftfahrtbehörde oder Ausnahmen (falls verfügbar)
- Vorlage von Angaben zum Betreiber (Unternehmen) und zur Befähigung (Erfahrung) der Drohnenpiloten
- Kopie des original unterschriebenen Versicherungsdokuments für die Haftpflichtversicherung, das den Umfang und die Komplexität der beantragten Operation abdeckt und die spezifischen geographischen Gebiete/Beschränkungen für eine solche Operation abdeckt
- Vorlage einer Risikobeurteilung, in der die Gefahren und die zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz von Flugzeugen, Personen, Fahrzeugen, Schiffen und Eigentum aufgezeigt werden.
Europäische Verordnung
Die gemeinsamen europäischen Vorschriften für Drohnen, die von der Kommission delegierte Verordnung (EU)2019/945 und die Durchführungsverordnung (EU)2019/947 der Kommission, wurden am 11. Juni 2019 veröffentlicht, um einen sicheren und geschützten Drohnenbetrieb in Europa zu gewährleisten. Diese Vorschriften tragen dazu bei, die Sicherheit und Privatsphäre der EU-Bürger zu schützen, den freien Verkehr von Drohnen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass innerhalb der Europäischen Union gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechterhalten werden.
Eine Zusammenfassung der oben genannten Vorschriften finden Sie <HIER>.
Die EASA, bei der Malta Mitglied ist, hat die folgenden wichtigen Links und Informationsblätter für den Drohnenbetrieb herausgegeben.
https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/EASA Drone Safety Leaflet_web.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=5Xs_eVx4nuw
Weitere Informationen finden Sie <HIER>