Drohnen

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Auf Malta gelten keine spezifischen Drohnengesetze, jedoch gibt die maltesische Flugsicherung bestimmte Regeln für den Einsatz von Drohnen vor.

Regeln für den Einsatz von Drohnen auf Malta & Gozo

Planen Sie, eine Drohne während Ihres Aufenthaltes auf Malta, Gozo oder Comino einzusetzen, müssen Sie spätestens vier Wochen vor Anreise bei der maltesischen Flugsicherung (Transport Malta) eine Erlaubnis für die Nutzung einer Drohne einholen. Die Gültigkeit der Genehmigung beträgt i.d.R. 6 Monate ab dem Datum der Genehmigung.

Nähere Informationen sowie die Möglichkeit zur digitalen Registrierung der Drohne finden Sie auf der Website von Transport Malta.

Bei Fragen schreiben Sie bitte eine Email (in Englisch) an drones.aviation@transport.gov.mt .

Europäische Verordnung

Die gemeinsamen europäischen Vorschriften für Drohnen, die von der Kommission delegierte Verordnung (EU)2019/945 und die Durchführungsverordnung (EU)2019/947 der Kommission, wurden am 11. Juni 2019 veröffentlicht, um einen sicheren und geschützten Drohnenbetrieb in Europa zu gewährleisten. Diese Vorschriften tragen dazu bei, die Sicherheit und Privatsphäre der EU-Bürger zu schützen, den freien Verkehr von Drohnen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass innerhalb der Europäischen Union gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechterhalten werden.


Eine Zusammenfassung der  Vorschriften finden Sie <HIER>.

Die EASA, bei der Malta Mitglied ist, hat die folgenden wichtigen Links und Informationsblätter für den Drohnenbetrieb herausgegeben.
https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/EASA Drone Safety Leaflet_web.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=5Xs_eVx4nuw